Zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

In der Initiative Bildungsgerechtigkeit engagieren sich über 20 Bildungsstiftungen für ein Bildungssystem, das gerechter, wirksamer und konsequent vom Kind her gedacht ist.

Dazu gehört auch die Frage, wie Schule und Jugendhilfe so zusammenarbeiten, dass Kinder und Jugendliche die Unterstützung erhalten, die sie für Teilhabe, Lernen und gutes Aufwachsen brauchen.

Der aktuelle Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz wird derzeit intensiv und teils sehr kritisch diskutiert – gerade mit Blick auf Schulbegleitung, Schulassistenz und die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz als schulische Regelaufgabe.

Die Entwicklung der Schulbegleitung oder Schulassistenz in den letzten Jahren zeigte, dass es hier einen grundlegenden Reformbedarf gibt, damit Kinder verlässlicher und wirksamer begleitet werden können. Auch mit der neu vorgeschlagenen Regelung gilt: Wo ein Kind eine individuelle Assistenz braucht, soll diese auch künftig verlässlich möglich und rechtlich durchsetzbar bleiben.

Gleichzeitig zeigt die Praxis: Das heutige System stößt vielerorts an Grenzen. In manchen Klassen arbeiten mehrere Assistenzkräfte, teils von unterschiedlichen Trägern, parallel, und sind zudem oft nicht ausreichend in das pädagogische Gesamtkonzept der Schule eingebunden. Aus der Praxis kommen kritische Rückmeldungen zur fachlichen Qualifikation einzelner Schulbegleitungen. So wie sich das System bis jetzt entwickelte, ist es weder für Kinder noch für Schulen oder Fachkräfte die wirksamste Lösung. Gerade wenn man das Bildungssystem von den Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder her denkt, braucht es bei den Schulbegleitungen eine Richtungsänderung.

Deshalb halten wir den Grundgedanken für richtig, Unterstützung stärker systemisch zu organisieren: Schulen brauchen multiprofessionelle Teams, qualifiziertes Personal, verlässliche Kooperation mit der Jugendhilfe und Unterstützungsstrukturen, die nicht erst dann greifen, wenn ein individueller Antrag bewilligt ist.

Entscheidend ist dabei die Balance: Gebündelte und infrastrukturelle Unterstützung auf der einen Seite müssen ergänzt werden durch individuelle Begleitung in speziellen Fällen. Das ist in dem vorgelegten Gesetzesentwurf so vorgesehen. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelingt wirksamer und leistungsstärker, wenn Schule und Jugendhilfe dafür verbindlich zusammenarbeiten.

Die kommende SGB-VIII-Reform sollte genau hier deutlichere Akzente setzen: für rechtskreisübergreifende Lösungen, für Qualität und für ein System, das Ressourcen nah am Kind sinnvoll bündelt.